Corona #3
Immer wieder wurde in den vergangenen Wochen und Monaten gegen die Kritik an der Verordnungspolitik der "Kanzlerrunde" und der anschließenden Umsetzung durch die Bundesländer der Einwand erhoben, ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren dauere zu viel Zeit, es würde sich über Wochen hinziehen - Zeit, die man nicht habe. Heute haben der Bundestag und Bundesrat bewiesen, daß das Gegenteil der Fall ist. Aussprache, namentliche Abstimmung (415 Ja-Stimmen, 236 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen) und Zustimmung durch den Bundesrat dauerten nicht einmal Tage, sondern nur wenige Stunden. Noch heute soll der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, damit es bereits morgen in Kraft treten kann. -
Immer wieder hatten Gerichte Bestimmungen gekippt und dies damit begründet, daß die sogenannte Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, wonach der Staat im Ernstfall "notwendige Maßnahmen" ergreifen kann, als Rechtsgrundlage der Verordnungen, die mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte verbunden sind, nicht mehr ausreicht. - Mit der heutigen Reform des Infekltionsschutzgesetzes sind Debakel der Exekutive wie jüngst das "Beherbergungsverbot" unwahrscheinlich geworden. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt für eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorgehensweise zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. -
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